Rotlichtverstöße in der Probezeit. Für Fahranfänger gelten im Straßenverkehr besonders strenge Regeln. In den ersten zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis befindet man sich in der sogenannten Probezeit. Diese Phase soll sicherstellen, dass neue Fahrer ausreichend Erfahrung sammeln, umsichtig fahren und die Verkehrsregeln verinnerlichen. Wer in dieser Zeit einen Rotlichtverstoß begeht, muss daher mit deutlich härteren Konsequenzen rechnen als erfahrene Kraftfahrer.

Ein Rotlichtverstoß zählt laut Straßenverkehrsordnung zu den schwerwiegenden Verstößen (A-Verstößen). Das bedeutet: Schon ein einmaliger Verstoß kann eine Verlängerung der Probezeit, die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und weitere Maßnahmen nach sich ziehen.
Rotlichtverstöße in der Probezeit – Warum die Probezeit so streng ist
Die Statistik zeigt deutlich, warum die Probezeitregelungen existieren: Fahranfänger verursachen im Verhältnis zur Fahrpraxis überdurchschnittlich viele Unfälle, insbesondere in den ersten zwölf Monaten nach Führerscheinerwerb. Unerfahrenheit, Risikobereitschaft, Ablenkung durch Technik oder Freunde im Fahrzeug und Fehleinschätzungen sind häufige Ursachen.
Das Überfahren einer roten Ampel ist ein typisches Beispiel für solch riskantes Verhalten – meist aus Stress, Ungeduld oder fehlender Aufmerksamkeit. Deshalb soll die strenge Ahndung in der Probezeit nicht nur bestrafen, sondern auch erzieherisch wirken.
Einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße in der Probezeit
Auch für Fahranfänger gilt die Unterscheidung zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß:
- Einfacher Rotlichtverstoß:
- Die Ampel war weniger als 1 Sekunde rot.
- Keine Gefährdung oder Sachbeschädigung.
- Bußgeld: 90 €
- Punkte: 1 Punkt in Flensburg
- Folgen in der Probezeit: Verlängerung um 2 Jahre + Aufbauseminar
- Qualifizierter Rotlichtverstoß:
- Die Ampel war länger als 1 Sekunde rot.
- Keine oder bestehende Gefährdung möglich.
- Bußgeld: mind. 200 €
- Punkte: 2 Punkte
- Fahrverbot: 1 Monat
- Folgen in der Probezeit: Verlängerung um 2 Jahre + Aufbauseminar
Damit wird klar: Selbst ein einfacher Rotlichtverstoß, der bei erfahrenen Fahrern „nur“ 90 € kostet, löst in der Probezeit bereits umfangreiche Konsequenzen aus.
Verlängerung der Probezeit
Begeht ein Fahranfänger einen A-Verstoß wie das Überfahren einer roten Ampel, verlängert sich die Probezeit automatisch von 2 auf 4 Jahre. Diese Verlängerung erfolgt nicht durch das Gericht, sondern durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Der Fahrer erhält ein entsprechendes Schreiben mit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Die Verlängerung soll sicherstellen, dass der Fahrer über einen längeren Zeitraum hinweg sein Verhalten im Straßenverkehr beobachtet und korrigiert. Bei einem weiteren A-Verstoß innerhalb dieser verlängerten Zeitspanne droht die Anordnung einer verkehrspsychologischen Beratung – und beim dritten A-Verstoß schließlich der Führerscheinentzug.
Das Aufbauseminar: Ablauf und Zweck
Nach einem Rotlichtverstoß in der Probezeit ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) Pflicht. Dieses Seminar ist keine reine Strafe, sondern eine pädagogische Maßnahme, die helfen soll, riskantes Fahrverhalten zu reflektieren und zu verbessern.
Das Seminar besteht aus:
- Vier Sitzungen à 135 Minuten (meist über 2–3 Wochen verteilt),
- einer Beobachtungsfahrt mit anschließender Besprechung.
Die Themen beinhalten u. a.:
- Ursachen von Verkehrsverstößen,
- Risikoverhalten und seine Folgen,
- Strategien zur Vermeidung zukünftiger Verstöße,
- Gefahren durch Ablenkung, Stress und Gruppendruck,
- Selbstreflexion über das eigene Fahrverhalten.
Die Teilnahme ist verpflichtend – wer sich weigert oder den Termin versäumt, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis. Die Kosten liegen je nach Fahrschule zwischen 250 und 400 Euro.
Beispiel aus der Praxis
Ein 19-jähriger Fahranfänger überfährt eine Ampel, die bereits 1,2 Sekunden rot war. Eine Rotlichtkamera dokumentiert den Vorfall. Es kam zu keiner Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Der Bescheid lautet:
- 200 € Bußgeld,
- 2 Punkte,
- 1 Monat Fahrverbot,
- Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre,
- Verpflichtung zur Teilnahme am Aufbauseminar.
Nach Abschluss des Seminars darf der Fahrer seine Fahrerlaubnis behalten. Allerdings wird er von der Behörde in Zukunft genauer überwacht. Ein weiterer Verstoß – beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel, zu schnelles Fahren oder Handy am Steuer – kann den Führerschein endgültig kosten.
Verhalten nach einem Rotlichtverstoß in der Probezeit
Wer als Fahranfänger einen Rotlichtverstoß begeht, sollte ruhig und überlegt handeln.
- Bußgeldbescheid prüfen: Fehler bei Messung, Foto oder Rotzeit können zur Einstellung führen.
- Einspruch rechtzeitig einlegen: Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung möglich.
- Verkehrsanwalt einschalten: Besonders bei qualifizierten Verstößen lohnt sich anwaltliche Hilfe.
- Aufbauseminar fristgerecht absolvieren: Die Teilnahmebescheinigung muss rechtzeitig eingereicht werden.
- Verhalten reflektieren: Die verlängerte Probezeit ist eine zweite Chance, sicherer zu werden.
Was passiert bei wiederholten Verstößen in der Probezeit?
Die Probezeit sieht ein dreistufiges Maßnahmensystem vor:
- Erster A-Verstoß: Verlängerung der Probezeit + Aufbauseminar.
- Zweiter A-Verstoß: Schriftliche Verwarnung + Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung.
- Dritter A-Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis.
Das bedeutet: Wer nach einem Rotlichtverstoß ein weiteres schweres Delikt begeht, z. B. erheblich zu schnell fährt, riskiert sofort den Führerschein.
Auch kleinere Verstöße (B-Verstöße) wie falsches Parken oder Handy am Steuer zählen, wenn sie mehrfach vorkommen. Zwei B-Verstöße entsprechen einem A-Verstoß – und führen ebenfalls zu den genannten Maßnahmen.
Versicherungstechnische Konsequenzen
Rotlichtverstöße in der Probezeit wirken sich auch auf die Versicherung aus. Viele Versicherer stufen junge Fahrer nach einem Verstoß in eine höhere Risikoklasse ein, was die Prämie deutlich erhöht.
Kommt es zu einem Unfall infolge des Verstoßes, kann die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit Regressforderungen stellen oder die Kostenbeteiligung verweigern. Gerade für Fahranfänger, die ohnehin hohe Versicherungsbeiträge zahlen, kann das teuer werden.
Psychologische Aspekte und Prävention
Viele Fahranfänger unterschätzen, wie gefährlich es ist, eine rote Ampel zu überfahren. Studien zeigen, dass insbesondere junge Männer häufiger dazu neigen, Verkehrsregeln zu missachten – oft aus Gruppendruck oder dem Wunsch, „cool“ zu wirken.
Deshalb ist die Prävention entscheidend. Fahrlehrer, Eltern und Verkehrserzieher sollten frühzeitig darauf hinweisen, dass Schnelligkeit im Straßenverkehr kein Zeichen von Können, sondern von Risiko ist.
Praktische Tipps zur Vermeidung von Rotlichtverstößen:
- Langsamer an Kreuzungen heranfahren.
- Nicht auf Gelb „beschleunigen“ – Gelb bedeutet Bremsbereitschaft.
- Abstand halten, um nicht ungewollt in die Kreuzung zu rollen.
- Keine Ablenkung durch Handy, Musik oder Gespräche.
- Den eigenen Fahrstil regelmäßig reflektieren.
Fazit
Ein Rotlichtverstoß in der Probezeit ist ein ernstzunehmendes Fehlverhalten mit weitreichenden Folgen. Die Kombination aus Bußgeld, Punkten, Fahrverbot und Probezeitverlängerung soll nicht nur bestrafen, sondern auch erziehen und sensibilisieren.
Wer diese Lektion ernst nimmt, kann daraus lernen und in Zukunft sicherer fahren. Wer jedoch unbelehrbar bleibt, riskiert nicht nur den Führerschein, sondern auch seine und die Sicherheit anderer.
Der wichtigste Grundsatz lautet:
Rot heißt Stopp – für alle, zu jeder Zeit, ohne Ausnahme.
Disziplin und Rücksichtnahme sind die besten Mittel, um Verstöße zu vermeiden und langfristig ein verantwortungsbewusster Fahrer zu bleiben. Denn die Probezeit ist keine Strafe – sie ist eine Chance, richtig fahren zu lernen.