Das Fahreignungs-Bewertungssystem: Punkte in Flensburg verstehen
Der Begriff „Punkte in Flensburg“ ist in Deutschland jedem Autofahrer geläufig und bezeichnet das offizielle Fahreignungs-Bewertungssystem. Dieses System, verwaltet durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit Sitz in Flensburg, dient dazu, Verkehrsteilnehmer zu erfassen, die durch wiederholte oder schwere Verstöße die Verkehrssicherheit gefährden. Es soll zur Besserung des Fahrverhaltens beitragen und im Extremfall die Entziehung der Fahrerlaubnis bewirken.
Wann gibt es Punkte?
Punkte werden ausschließlich für verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeiten und Straftaten vergeben. Einfache Vergehen, die lediglich ein geringes Bußgeld nach sich ziehen, führen in der Regel nicht zu einem Eintrag im Fahreignungsregister (FAER).
Die Vergabe der Punkte richtet sich nach der Schwere des Verstoßes in drei Kategorien:
| Punkte | Art des Verstoßes | Beispiele |
| 1 Punkt | Schwere Ordnungswidrigkeit | Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h, Handy am Steuer. |
| 2 Punkte | Besonders schwere Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder Straftat ohne Entzug der Fahrerlaubnis | Rotlichtverstoß bei Rotphase länger als 1 Sekunde, grobe Gefährdung oder Sachbeschädigung. |
| 3 Punkte | Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis | Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Fahren unter starkem Alkoholeinfluss. |
Die Maßnahmen-Stufen: Was droht bei welchem Punktestand?
Das System ist in verschiedene Stufen unterteilt, bei deren Erreichen bestimmte Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde ausgelöst werden. Die Höchstgrenze für das Führen eines Kraftfahrzeugs liegt bei sieben Punkten.
| Punktestand (FAER) | Maßnahme | Auswirkung |
| 1 bis 3 Punkte | Vormerkung | Keine besonderen Maßnahmen, keine Benachrichtigung. |
| 4 bis 5 Punkte | Ermahnung (schriftlich, kostenpflichtig) | Hinweis auf die Möglichkeit, durch ein Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen. |
| 6 bis 7 Punkte | Verwarnung (schriftlich, kostenpflichtig) | Punkteabbau durch Seminar ist ab diesem Stand nicht mehr möglich. |
| Ab 8 Punkten | Entziehung der Fahrerlaubnis | Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten beginnt. |
Nach Entzug der Fahrerlaubnis kann eine Neuerteilung erst nach Ablauf der Sperrfrist und häufig nur nach einer erfolgreich absolvierten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) beantragt werden.
Punkteabbau und Tilgung (Verfall)
Es gibt zwei Wege, wie Punkte das Register verlassen:
- Tilgung (Verjährung): Punkte verfallen automatisch nach einer festen Frist, die von der Schwere des Verstoßes abhängt. Anders als früher hemmt ein neuer Verstoß nicht mehr die Tilgung älterer Punkte.
- 1 Punkt: Tilgung nach 2,5 Jahren.
- 2 Punkte: Tilgung nach 5 Jahren.
- 3 Punkte: Tilgung nach 10 Jahren.Die Frist beginnt, sobald die Bußgeldentscheidung rechtskräftig ist.
- Freiwilliger Abbau: Bei einem Punktestand von maximal 5 Punkten können Verkehrsteilnehmer freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Dadurch wird 1 Punkt abgezogen. Diese Möglichkeit kann nur alle fünf Jahre genutzt werden.
So fragen Sie Ihren Punktestand ab
Jeder Verkehrsteilnehmer hat das Recht, seinen aktuellen Punktestand kostenlos beim KBA abzufragen. Dies ist möglich:
- Online (mit neuem Personalausweis und aktivierter Online-Funktion).
- Schriftlich per Post (mit amtlich beglaubigter Unterschrift oder Kopie des Personalausweises/Passes).
- Persönlich vor Ort in Flensburg.
Das Fahreignungs-Bewertungssystem zielt darauf ab, die Straßen sicherer zu machen. Wer sich über die Regeln und Konsequenzen im Klaren ist, fährt im Zweifelsfall umsichtiger und schützt damit nicht nur seinen Führerschein, sondern vor allem sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.