Der A-Verstoß: Die schwerwiegende Gefahr in der Probezeit

Der A-Verstoß: Die schwerwiegende Gefahr in der Probezeit für Fahranfänger

Der Moment, in dem junge Autofahrer den Führerschein in den Händen halten, ist oft mit einem Gefühl grenzenloser Freiheit verbunden. Doch mit der Fahrerlaubnis geht eine große Verantwortung einher, die in den ersten beiden Jahren, der sogenannten Probezeit, besonders streng überwacht wird. Verkehrsverstöße in dieser Zeit werden in Deutschland in zwei Kategorien eingeteilt: A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen). Ein A-Verstoß gilt dabei als direkter Eingriff in die Verkehrssicherheit und zieht für Fahranfänger sofort die härtesten Sanktionen nach sich.


Definition und Beispiele für A-Verstöße

Ein A-Verstoß kennzeichnet eine erhebliche Missachtung der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), die eine unmittelbare Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellt oder auf ein hohes Maß an Verantwortungslosigkeit schließen lässt. Die genauen Tatbestände sind in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt.

Typische A-Verstöße sind unter anderem:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen: Fahren mit 21 km/h oder mehr über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
  • Rotlichtverstöße: Das Überfahren einer roten Ampel, unabhängig davon, ob die Rotphase bereits länger oder kürzer als eine Sekunde dauerte.
  • Abstandsverstöße: Unterschreiten des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands, insbesondere bei hohem Tempo (z. B. weniger als 5/10 des halben Tachowertes).
  • Vorfahrtmissachtung: Ignorieren der Vorfahrtsregeln, das zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führt.
  • Illegales Überholen: Überholen trotz Überholverbot oder an unübersichtlichen Stellen.
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen: Absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) und Drogenverbot für Fahranfänger.
  • Nutzung elektronischer Geräte: Die vorschriftswidrige Handynutzung am Steuer.
  • Fahrerflucht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
  • Begleitetes Fahren (BF17): Fahren ohne die vorgeschriebene Begleitperson.

Im Gegensatz zu A-Verstößen haben einzelne B-Verstöße (z. B. Fahren mit abgefahrenen Reifen, Überziehung der Hauptuntersuchung) zunächst keine Konsequenzen für die Probezeit. Allerdings werden zwei B-Verstöße von der Behörde wie ein einziger A-Verstoß gewertet und ziehen dieselben Maßnahmen nach sich.


Die Konsequenzen nach dem ersten A-Verstoß: Stufe 1

Schon der erste A-Verstoß (oder die Summe von zwei B-Verstößen) hat weitreichende Konsequenzen für den Führerschein-Neuling:

  1. Verlängerung der Probezeit: Die reguläre Probezeit wird von zwei auf vier Jahre verlängert.
  2. Anordnung eines Aufbauseminars (ASF): Der Fahranfänger wird behördlich zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) verpflichtet.

Das ASF muss innerhalb einer behördlich festgelegten Frist bei einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden. Es besteht in der Regel aus vier Theorie-Sitzungen (je 135 Minuten) und einer $\mathbf{30 \text{-minütigen Beobachtungsfahrt}$. Ziel ist es, das kritische Bewusstsein für die Ursachen der Verstöße zu schärfen und eine Verhaltensänderung zu bewirken. Wer das Seminar nicht fristgerecht nachweist, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis.


Eskalation der Maßnahmen: Stufe 2 und 3

Wer auch nach dem Aufbauseminar sein Fahrverhalten nicht korrigiert, muss mit einer stetigen Verschärfung der Sanktionen rechnen.

Stufe 2: Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit

Begeht der Fahranfänger in der bereits verlängerten Probezeit einen weiteren A-Verstoß (oder zwei weitere B-Verstöße), folgen:

  • Eine schriftliche Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde.
  • Die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Diese ist im Gegensatz zum Aufbauseminar freiwillig, wird aber dringend angeraten.

Stufe 3: Dritter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit

Der dritte A-Verstoß (oder die entsprechenden B-Verstöße) in der verlängerten Probezeit führt zur härtesten Konsequenz:

  • Der Entzug der Fahrerlaubnis.

Der Führerschein ist dann für mindestens sechs Monate weg. Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist in diesem Fall an die strengen Auflagen der Fahrerlaubnisbehörde geknüpft und erfordert häufig die erfolgreiche Absolvierung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt.


Mehr als nur ein Bußgeld

A-Verstöße sind in der Probezeit ein ernstes Warnsignal. Die zusätzlichen Maßnahmen – Probezeitverlängerung, verpflichtendes Aufbauseminar und drohender Führerscheinentzug – sollen Fahranfänger dazu erziehen, vorausschauend, verantwortungsvoll und sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Es ist eine klare Aufforderung, das eigene Fahrverhalten zu überdenken und zu korrigieren.