Ab wann darf man über eine Rote Ampel Fahren

Was sagt die Rechtslage?
Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt für Ampeln:

  • Das Signal Rot bedeutet: „Halt vor der Kreuzung oder Haltlinie“.
  • Wer bei Rot über die Haltlinie fährt in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich hinein, begeht einen sogenannten Rotlichtverstoß.
  • Ob Sie es bewusst oder unbewusst gemacht haben, spielt keine Rolle – wenn das Licht bereits Rot war, ist der Verstoß da.

Checkliste: Rotlichtverstoß – Einspruch sinnvoll?

Ab wann gilt tatsächlich ein Verstoß?
Hier kommt der wichtige Unterschied: Wie lange war die Ampel bereits auf Rot, als Sie sie überquert haben?

  • Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel war weniger als 1 Sekunde auf Rot, als Sie die Haltlinie bzw. den geschützten Bereich überquert haben.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel war länger als 1 Sekunde auf Rot. Dann gelten strengere Sanktionen.
    Also: Es gibt keinen Rahmen, in dem man bei Rot „einfach weiterfahren darf“, wenn das Rotlichtsignal schon gezeigt wird – außer es greift eine Ausnahme (siehe nächster Abschnitt). Selbst bei kürzer als einer Sekunde zählt es als Verstoß.

Ausnahmen – wann darf man evtl. doch bei Rot fahren?
Ja – es gibt wenige Ausnahmen, in denen das Überfahren einer roten Ampel unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein kann. Wichtig: Nicht mit dem normalen Durchfahren bei Rot vergleichen.

  • Eine Ausnahme ist, wenn neben dem roten Licht ein grüner Pfeil gezeigt wird (z. B. rechts abbiegen trotz rotem Licht). Dann dürfen Sie bei Rot wenden bzw. rechts abbiegen – aber nur nach Halt an der Haltlinie und nur wenn keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht.
  • Eine andere Ausnahme betrifft den Fall, wenn die Ampel defekt ist („steht dauerhaft auf Rot“) und klar erkennbar ist, dass kein Querverkehr kommt – hier muss man wie an einem Stoppschild handeln: Anhalten, schauen, erst wenn frei, vorsichtig weiterfahren. Aber das ist die Ausnahme, nicht die Regel.
  • Eine weitere Ausnahme: Im Verbandfahrten-Fall: Wenn mehrere Fahrzeuge als geschlossener Verband nach § 27 StVO unterwegs sind und das erste Fahrzeug die Kreuzung bei Grün passiert hat, dürfen die nachfolgenden Fahrzeuge unter engen Bedingungen die rote Ampel passieren – das gilt aber nur für diesen speziellen Verbandsfall.

Was bedeutet das konkret für dich im Alltag?

  • Wenn du fährst und die Ampel wechselt auf Rot, dann heißt das: Halt. Nicht abwarten, nicht langsam durchrollen – Halt vor der Haltlinie bzw. vor der Kreuzung.
  • Wenn du bereits bei Gelb bist und die Kreuzung vielleicht nicht mehr sicher räumen kannst – dann überquere die Kreuzung zügig und sicher. Aber sobald Rot leuchtet, darfst du nicht mehr in den geschützten Kreuzungs-/Fahrbereich reinfahren.
  • Selbst wenn du denkst: „Nur kurz drüber“ – wenn das Licht auf Rot war, ist das Risiko eines einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoßes da. Und die Konsequenzen sind nicht gering.
  • Wenn du glaubst, die Ampel war defekt oder falsch geschaltet – dann dokumentiere (Fotos, Zeugen) und wende dich ggf. an einen Fachanwalt. Nur so lässt sich im Einzelfall argumentieren, dass eine Ausnahme vorlag.
  • In der Probezeit als Fahranfänger gelten beim Rotlichtverstoß besonders strenge Regeln – ein Verstoß kann schwerwiegende Folgen für die Fahrerlaubnis haben.

Fazit
Kurz und bündig: Ein Überfahren einer roten Ampel ist grundsätzlich verboten. Es gibt keine pauschale „ab x Sekunden darf man“-Regel, bei der man „safe“ bei Rot fahren darf. Vielmehr gilt: Sobald das Rotlicht sichtbar ist und du die Haltlinie bzw. den geschützten Bereich überfährst, ist ein Verstoß gegeben – je nachdem wie lange das Licht schon Rot war, ist er einfacher oder qualifizierter Natur. Ausnahmen bestehen nur unter eng definierten Bedingungen.